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Die Mitgliedsbedingungen bei POPAI D-A-CH e.V.

 
Mitglied­schaft bei POPAI D-A-CH e.V.
 
 
Gegründet 1936 in den USA und 1988 in Europa ist POPAI (Point of Purchase Adver­tising Inter­national) heute mit über 2000 Mitgliedern der führende Non-Profit-Verband des POP-Marketing. POPAI vereint die Kompetenzen von Markenar­tikelher­stellern, dem Handel, POP-Produzenten und Agenturen sowie Medien und Hochschulen.
 
Diese Struktur bietet die ideale Plattform für eine Interaktion, von der alle Mitglieder profitieren.
POPAI D-A-CH e.V. fördert die Bedeutung des POP im Marketing-Mix, verbe­ssert das Ausbil­dungs­niveau der relevanten Berufs­sparten, entwickelt Richt­linien für die Praxis und repräsen­tiert die Interessen des gesamten Indust­riez­weiges.
 

   
Vorausset­zungen für eine Mitglied­schaft:
 
 
1. Der Antrag auf Mitglied­schaft wird vom Kontaktbüro Deutschland in Bezug auf die Mitglied­kategorie geprüft und ggf. bestätigt.
 
2. Eine Mitglied­schaft verlangt wirtschaft­liche Stabilität vom Bewerber sowie eine Mindestge­schäft­stätigkeit von einem Jahr.
 

Nachfol­gende Bedin­gungen sind für eine Mitglied­schaft bei POPAI verbindlich:

 

Mitglieds­kategorien

Kategorie 1:   Markenar­tikelunter­nehmen

Verwender von POP-Werbe­mitteln

 

Kategorie 2:   Handel­sunter­nehmen

Großhandel, Einzel­handel, Kommiss­ionäre, u.a.; Handel­sunter­nehmen, die POP-Werbe­mittel einsetzen

 

Kategorie 3:   POP-Produzenten/Designer

Alle Unter­nehmen, die POP-Werbe­mittel herstellen; selbständige Designer, Designbe­rater und –agenturen


Kategorie 4:   Lieferanten

POP-Material­lieferanten, Lieferanten von POP-Technologien oder anderen Dienst­leis­tungen, Lieferanten für die Kreation von POP-Werbung

 

Kategorie 5:   Agenturen/Beratung

Adver­tising, Marketing, Marktfor­schung, Beratung

 

Kategorie 6:   At Retail Medien

Unter­nehmen, die sich mit Medien am POS beschäf­tigen wie Instore Radio, Aussen­werbung am POS, Floorg­rafics, Einkauf­swage­nwerbung, sowie Spezial­mittler

 

Kategorie 7:   Digitale Kommunikation

Alle Unter­nehmen, die sich mit Digitaler Kommunikation (Digital Signage) am POS beschäf­tigen.

 

Kategorie 8:    Verwandte Fachbe­reiche

Hochschulen, Institutionen für Aus-, Weiter- und Fortbildung, andere Verbände und andere Bereiche, die in Kategorie 1 - 6 nicht definiert sind

 

 
Mitglieds­beiträge
 
  • Mitglieds­beiträge werden nach Kalender­jahren erhoben (Januar - Dezember)
  • Die Beit­rags­rechnung wird im Dezember ausge­stellt und ist bis  zum 15. Januar des Folge­jahres zu zahlen.
  • Beiträge werden in Euro erhoben.
  • Kündigungen (in schrift­licher Form) sind nur 3 Monate vor Ablauf des Kalender­jahres rechts­wirksam.
  • Der Beitrag ist für alle POPAI-Mitglieder einheitlich.
  • Beiträge für Unter­nehmen mit Geschäftssitz in mehreren europäischen Ländern und Beiträge von inter­nationalen Gesell­schaften sind wie folgt:          

 

Einzel­mitg­lied­schaft                                                   Euro        1.230,00

 

Mitglied­schaft Hauptsitz:                                            Euro       1.230,00

weitere Tochterge­sell­schaft im In- und Ausland:        Euro     984,00

 

                              

    jeweils zzgl. der aktuellen gesetz­lichen MwSt.
 

 
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