Die Mitgliedsbedingungen bei POPAI D-A-CH e.V.
Nachfolgende Bedingungen sind für eine Mitgliedschaft bei POPAI verbindlich:
Mitgliedskategorien
Kategorie 1: Markenartikelunternehmen
Verwender von POP-Werbemitteln
Kategorie 2: Handelsunternehmen
Großhandel, Einzelhandel, Kommissionäre, u.a.; Handelsunternehmen, die POP-Werbemittel einsetzen
Kategorie 3: POP-Produzenten/Designer
Alle Unternehmen, die POP-Werbemittel herstellen; selbständige Designer, Designberater und –agenturen
Kategorie 4: Lieferanten
POP-Materiallieferanten, Lieferanten von POP-Technologien oder anderen Dienstleistungen, Lieferanten für die Kreation von POP-Werbung
Kategorie 5: Agenturen/Beratung
Advertising, Marketing, Marktforschung, Beratung
Kategorie 6: At Retail Medien
Unternehmen, die sich mit Medien am POS beschäftigen wie Instore Radio, Aussenwerbung am POS, Floorgrafics, Einkaufswagenwerbung, sowie Spezialmittler
Kategorie 7: Digitale Kommunikation
Alle Unternehmen, die sich mit Digitaler Kommunikation (Digital Signage) am POS beschäftigen.
Kategorie 8: Verwandte Fachbereiche
Hochschulen, Institutionen für Aus-, Weiter- und Fortbildung, andere Verbände und andere Bereiche, die in Kategorie 1 - 6 nicht definiert sind
- Mitgliedsbeiträge werden nach Kalenderjahren erhoben (Januar - Dezember)
- Die Beitragsrechnung wird im Dezember ausgestellt und ist bis zum 15. Januar des Folgejahres zu zahlen.
- Beiträge werden in Euro erhoben.
- Kündigungen (in schriftlicher Form) sind nur 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres rechtswirksam.
- Der Beitrag ist für alle POPAI-Mitglieder einheitlich.
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Beiträge für Unternehmen mit Geschäftssitz in mehreren europäischen Ländern und Beiträge von internationalen Gesellschaften sind wie folgt:
Einzelmitgliedschaft Euro 1.230,00
Mitgliedschaft Hauptsitz: Euro 1.230,00
weitere Tochtergesellschaft im In- und Ausland: Euro 984,00